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   BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15   

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https://dejure.org/2016,9436
BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15 (https://dejure.org/2016,9436)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 6 AZR 133/15 (https://dejure.org/2016,9436)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 6 AZR 133/15 (https://dejure.org/2016,9436)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • IWW

    § 611 Abs. 1 BGB, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 271 BGB, § 1 Abs. 2 TVG, § 70 Satz 2 BAT, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung und Stufenzuordnung eines Arztes nach der TVÜ-Ärzte VBGK

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • Betriebs-Berater

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • rewis.io

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung und Stufenzuordnung eines Arztes nach der TVÜ -Ärzte VBGK

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankenhausärzte - und die Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1204
  • NZA-RR 2016, 363
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Hierdurch wird die Stufenzuordnung mit der Eingruppierung verknüpft (vgl. zu § 3 Abs. 1 TVÜ-Ärzte-KF BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 25) .

    Der Klammerzusatz "§ 12 TV-Ärzte" in § 4 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Ärzte VBGK stellt nur den Bezug zur Entgeltordnung des TV-Ärzte VBGK her (vgl. zu § 3 Abs. 1 TVÜ-Ärzte-KF BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 25) .

    Bei Ansprüchen aus einer bestimmten Stufenzuordnung liegt ein ständig gleicher Grundtatbestand vor (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 828/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    § 4 Abs. 1 TVÜ-Ärzte VBGK enthält bis auf die Differenzierung in Satz 3 keine Tätigkeitsanforderungen, sondern knüpft die Zuordnung zu einer der neuen tariflichen Entgeltgruppen allein an die bisher nach dem BG-AT gewährte Vergütung an (vgl. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 21; 21. September 2011 - 4 AZR 828/09 - Rn. 21) .

    bb) Die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 (- 4 AZR 828/09 -) steht dem nicht entgegen.

    Eine Vollendung des 4. Jahres wird tariflich nicht vorausgesetzt (vgl. BAG 21. September 2011 - 4 AZR 828/09 - Rn. 44) .

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    § 4 Abs. 1 TVÜ-Ärzte VBGK enthält bis auf die Differenzierung in Satz 3 keine Tätigkeitsanforderungen, sondern knüpft die Zuordnung zu einer der neuen tariflichen Entgeltgruppen allein an die bisher nach dem BG-AT gewährte Vergütung an (vgl. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 21; 21. September 2011 - 4 AZR 828/09 - Rn. 21) .

    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss (BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27 mwN; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46) .

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24) .
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Derselbe Sachverhalt liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (zu § 70 Satz 2 BAT vgl. BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 620/13 - Rn. 19 mwN; zu § 37 Abs. 1 TV-L vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 39) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24) .
  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Derselbe Sachverhalt liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (zu § 70 Satz 2 BAT vgl. BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 620/13 - Rn. 19 mwN; zu § 37 Abs. 1 TV-L vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 39) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Dies ist der Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann (§ 271 BGB; BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 70, BAGE 147, 342) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Sie hat sich mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinanderzusetzen (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss (BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27 mwN; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46) .
  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 865/95

    Tarifliche Abfindung - Ausschlußfrist

  • LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14

    Berufsgenossenschaftliche Kliniken; Eingruppierung; Tarifauslegung; Überleitung;

  • ArbG Bochum, 07.11.2013 - 4 Ca 2464/08

    Vergütungsanspruch eines Angestellten durch tarifliche Eingruppierung i.R.d.

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Das Schreiben erfüllt die Anforderungen der Spezifizierung der Forderung nach Grund und Höhe (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 133/15 - Rn. 42) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17

    Sonderzuwendung - Rückzahlung - Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums -

    Sie hat deutlich gemacht, welcher Betrag ihr noch zusteht und ihre diesbezügliche Berechnung dargelegt (siehe zu diesen Erfordernissen BAG 17. März 2016 - 6 AZR 133/15 - Rn. 42; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - Rn. 29).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 21 Sa 645/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 6 AZR 133/15 - Rn. 42 m. w. N., AP Nr. 73 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 20 Sa 942/17

    Verfallen von Ansprüchen auf Zahlung übertariflicher und europarechtswidriger

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 6 AZR 133/15 - Rn. 42 m.w.N., juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 23.11.2017 - 21 Sa 645/17 -).
  • ArbG Bielefeld, 17.10.2018 - 3 Ca 1058/18

    Eingruppierung Gebäudereinigung

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (BAG 17.03.2016 - 6 AZR 133/15).
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